WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Erfurt

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Erfurt, dem Landgericht Erfurt und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Erfurt
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Erfurt – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A4 und A71, Bußgeldbescheid aus Artern oder Strafbefehl vom Amtsgericht Erfurt: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Erfurt – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Erfurt laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei (Artern) Bei der Landespolizeidirektion angesiedelt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Thüringen, auch auf den Autobahnen. Die eigenen Messungen der Stadt Erfurt ahndet die Stadt selbst.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Erfurt Die Landeshauptstadt betreibt eine eigene Geschwindigkeitsüberwachung mit stationären Messsäulen, semistationären und mobilen Geräten sowie Rotlichtüberwachung an Ampeln; die Bescheide dieser kommunalen Messungen erlässt die Stadt. Polizeiliche Messungen und alle Autobahnverstöße gehen an die Zentrale Bußgeldstelle in Artern.
  • Amtsgericht Erfurt Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Erfurt Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Erfurt Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Erfurt

Erfurt überwacht die Geschwindigkeit kommunal: Die Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt kontrolliert ruhenden und fließenden Verkehr und misst mit stationären Messsäulen sowie mobilen Geräten. Die Bescheide dieser eigenen Messungen erlässt die Stadt; polizeilich festgestellte Verstöße und alle Verstöße auf den Autobahnen A 4 und A 71 gehen an die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern.

Nach amtlicher Mitteilung der Stadt betreibt Erfurt seit 2014 stationäre Anlagen und hat sie seither ausgebaut; an Ampeln kombiniert die Technik Rotlicht- und Haltelinienüberwachung. Über einen Einspruch entscheidet in Thüringen das Amtsgericht am Tatort – für Verstöße im Stadtgebiet also das Amtsgericht Erfurt.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Erfurt

Wo wird in Erfurt geblitzt?

Die Stadt misst mit stationären Messsäulen und mobilen Geräten; erste feste Anlagen stehen nach amtlichen Angaben u.a. an der Talstraße, der Binderslebener Landstraße und in Schmira, weitere Standorte kamen hinzu. Auf der A 4 und der A 71 misst die Polizei. Eine tagesaktuelle Gesamtliste veröffentlicht die Stadt nicht.

Muss ich für die Beauftragung nach Erfurt kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Erfurt.

Wer erlässt in Erfurt die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die Polizei festgestellt hat, und für alle Verstöße auf den Autobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle bei der Thüringer Landespolizeidirektion in Artern zuständig; die eigenen Messungen der Stadt Erfurt ahndet die Stadt selbst; für kommunale Messungen die Landeshauptstadt Erfurt mit ihrer kommunalen Verkehrsüberwachung. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Erfurt regelmäßig an das Amtsgericht Erfurt.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Erfurt?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Erfurt?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Erfurt, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Erfurt und in der Berufung vor dem Landgericht Erfurt. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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