Verkehrsrecht für Duisburg
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Duisburg, dem Landgericht Duisburg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Duisburg – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A40, A59, A3 und A42, Bußgeldbescheid der Stadt Duisburg oder Strafbefehl vom Amtsgericht Duisburg: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Duisburg →
- Rotlichtverstoß in Duisburg →
- Abstandsverstoß in Duisburg →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Duisburg – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Duisburg laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Duisburg Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
- Bußgeldstelle der Stadt Duisburg (Bürger- und Ordnungsamt) Die Stadt misst mit fünf Messfahrzeugen an über 800 Messpunkten und betreibt vier stationäre Anlagen – die geplanten mobilen Messstellen veröffentlicht sie wöchentlich auf duisburg.de.
- Amtsgericht Duisburg Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz. Duisburg hat drei Amtsgerichte (Duisburg, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort). Für Einsprüche in Verkehrs-Bußgeldsachen gilt in NRW aber eine Sonderzuweisung (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung NRW mit Anlage 3): Zuständig ist das Amtsgericht Duisburg – ausdrücklich auch für den Bezirk des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort. Nur wenn der Verstoß in Hamborn oder Walsum begangen wurde, verhandelt das Amtsgericht Duisburg-Hamborn.
- Staatsanwaltschaft Duisburg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Duisburg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Duisburg
Duisburg überwacht die Geschwindigkeit in großer Fläche selbst: Nach Angaben der Stadt (Bürger- und Ordnungsamt) sind fünf mit mobilen Messanlagen ausgerüstete Dienstfahrzeuge im Einsatz, die an über 800 Messpunkten im Stadtgebiet kontrollieren; dazu kommen vier stationäre Anlagen. Die geplanten mobilen Messstellen werden – in Abstimmung mit der Polizei – wöchentlich auf duisburg.de veröffentlicht. Für polizeiliche Kontrollen gilt das nicht: Seit dem Erlass des Landes von Februar 2024 kündigt die Polizei ihre mobilen Messungen nicht mehr an.
Den Bußgeldbescheid erlässt in Nordrhein-Westfalen stets die Ordnungsbehörde am Tatort – in Duisburg die städtische Bußgeldstelle, gleich ob die Stadt oder die Polizei gemessen hat; eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es nicht. Zu beachten ist die Besonderheit der drei Duisburger Amtsgerichte: Über Einsprüche entscheidet nach der NRW-Zuständigkeitsverordnung (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung mit Anlage 3) das Amtsgericht Duisburg – ausdrücklich auch für den Bezirk des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort; nur bei Tatorten in Hamborn und Walsum verhandelt das Amtsgericht Duisburg-Hamborn.
Kurioses aus Duisburg
- Fast doppelte Geschwindigkeit in Rheinhausen Bei einem Kontrolltag in der Fährstraße maß die Stadt ein Fahrzeug mit knapp 100 km/h bei erlaubten 50 – nahezu die doppelte zulässige Geschwindigkeit, geahndet mit Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Duisburg
Wo wird in Duisburg geblitzt?
Stationär unter anderem an der Duisburger Straße in Hamborn (zugleich Rotlichtüberwachung), auf der B 288 und an der Friedrich-Ebert-Straße in Rheinhausen; die Anlage auf der A 40 an der Rheinbrücke Neuenkamp ist derzeit außer Betrieb. Mobil misst die Stadt mit fünf Messfahrzeugen an über 800 Messpunkten und veröffentlicht die geplanten Standorte wöchentlich auf duisburg.de. Die Polizei misst zusätzlich und unangekündigt.
Muss ich für die Beauftragung nach Duisburg kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Duisburg.
Wer erlässt in Duisburg die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Duisburg also die Bußgeldstelle der Stadt Duisburg, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Duisburg im Bürger- und Ordnungsamt. Über Ihren Einspruch entscheidet in aller Regel das Amtsgericht Duisburg (König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg) – das gilt auch für Messstellen im Duisburger Norden rund um Meiderich, Ruhrort und Homberg. Nur bei Tatorten in Hamborn und Walsum ist das Amtsgericht Duisburg-Hamborn zuständig.
Was passiert nach meinem Einspruch – welches der drei Duisburger Amtsgerichte ist zuständig?
Anders als man vermuten könnte, kommt es nicht darauf an, wo die Bußgeldstelle sitzt. Nordrhein-Westfalen hat die gerichtliche Zuständigkeit für Verkehrsordnungswidrigkeiten konzentriert (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung NRW mit Anlage 3): Für die Bezirke der Amtsgerichte Duisburg und Duisburg-Ruhrort entscheidet das Amtsgericht Duisburg, für den Bezirk des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn (Hamborn und Walsum) das Amtsgericht Duisburg-Hamborn. Maßgeblich ist dabei vor allem der Ort des Verstoßes. Ihr Einspruch selbst geht dennoch zunächst an die Bußgeldstelle in Meiderich – erst wenn die Behörde nicht abhilft, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Gericht ab. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Duisburg?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Duisburg, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Duisburg und in der Berufung vor dem Landgericht Duisburg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.