Verkehrsrecht für Dresden
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Dresden, dem Landgericht Dresden und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Dresden – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A4 und A17, Bußgeldbescheid der Dresdner Bußgeldbehörde oder Strafbefehl vom Amtsgericht Dresden: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Dresden →
- Rotlichtverstoß in Dresden →
- Abstandsverstoß in Dresden →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Dresden – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Dresden laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- die Bußgeldbehörde der Landeshauptstadt Dresden Ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz zuständig.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Dresden Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Dresden Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Dresden Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Dresden Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Dresden
Dresden überwacht mit 24 stationären Messanlagen – 18 reine Geschwindigkeits- und 6 kombinierte Tempo-/Rotlichtanlagen –, zwei Messfahrzeugen und seit Mai 2026 drei semistationären Blitzer-Anhängern, die etwa wöchentlich umgesetzt werden. Auslösestärkste Anlage ist die Güntzstraße, gefolgt von der Waldschlößchenbrücke; auf A 4 und A 17 misst das Autobahnpolizeirevier. Eine Vorschau auf geplante Messstellen veröffentlicht die Stadt nicht.
Aufschlussreich für die Verteidigung: Ein mobiles Messgerät vom Typ Leivtec XV3 zog die Stadt 2021 wegen nicht auszuschließender Messwertabweichungen selbst aus dem Verkehr – Messtechnik ist auch amtlich nicht unfehlbar.
Kurioses aus Dresden
- „Meister der Tarnung" im Dynamo-Schatten Zwei der gemieteten Blitzer-Anhänger sorgen für Lokalkolorit: Einer versteckt sich wiederholt in Büschen und hinter Bushaltestellen, der andere steht seit einer 180-Grad-Drehung buchstäblich im Schatten eines großen Dynamo-Dresden-Graffitis auf einem Stromkasten.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Dresden
Wo wird in Dresden geblitzt?
Stationär an 24 Anlagen, unter anderem an der Güntzstraße, auf der Waldschlößchenbrücke, an der Pillnitzer Landstraße und der Dohnaer Straße; mobil mit zwei Messfahrzeugen (vorrangig an Schulen, Unfallschwerpunkten und in Tunneln, seit 2024 auch samstags) und drei grünen Blitzer-Anhängern, die regelmäßig umgesetzt werden. Eine Messstellen-Vorschau gibt es nicht.
Muss ich für die Beauftragung nach Dresden kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Dresden.
Wer erlässt in Dresden die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Bußgeldbehörde der Landeshauptstadt Dresden – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldbehörde der Landeshauptstadt Dresden. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Dresden regelmäßig an das Amtsgericht Dresden.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Dresden?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Dresden?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Dresden, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dresden und in der Berufung vor dem Landgericht Dresden. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.