Verkehrsrecht für Dortmund
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Dortmund, dem Landgericht Dortmund und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Dortmund – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A45 und A2, Bußgeldbescheid der Stadt Dortmund oder Strafbefehl vom Amtsgericht Dortmund: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Dortmund →
- Rotlichtverstoß in Dortmund →
- Abstandsverstoß in Dortmund →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Dortmund – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Dortmund laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Dortmund Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
- Verkehrsüberwachung der Stadt Dortmund Führt die kommunalen Messungen im Stadtgebiet durch; den Bußgeldbescheid erlässt dieselbe Stadtverwaltung.
- Amtsgericht Dortmund Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Dortmund Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Dortmund Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Dortmund
Dortmund misst mit 12 stationären und 2 semistationären Anlagen, 7 Messfahrzeugen und seit Januar 2026 zwei Blitzeranhängern mit LIDAR-Technik. Die festen Anlagen konzentrieren sich auf die B 1 und den Wallring, wo die Kombianlagen seit den Maßnahmen gegen die Raser-Szene auf tageszeitabhängige Tempolimits umgestellt werden können. Angekündigt wird nichts mehr: Die Polizei NRW hat ihre täglichen Blitzer-Vorankündigungen im Februar 2024 per Erlass eingestellt.
Wie ernst die neuen Anhänger zu nehmen sind, zeigt die erste Bilanz: rund 4.800 Verstöße im ersten Einsatzmonat, Spitzenwert 149 km/h bei erlaubten 50 auf der Münsterstraße.
Kurioses aus Dortmund
- Das Krümelmonster auf der A 45 Ein Blitzerfoto von der A 45 zwischen dem Autobahnkreuz Dortmund-Süd und dem Westhofener Kreuz zeigte 2024 eine Person mit Krümelmonster-Maske am Steuer, 11 km/h zu schnell – der Fall wurde weltweit geteilt, unter anderem in einer US-amerikanischen Late-Night-Show. Wer tatsächlich fuhr, blieb ungeklärt; das Verwarnungsgeld wurde bezahlt.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Dortmund
Wo wird in Dortmund geblitzt?
Stationär vor allem auf der B 1 (Ecke Lübkestraße, Rheinlanddamm an den Westfalenhallen) und am Wallring (Ostwall, Hiltropwall, Königswall, Südwall), dazu an Standorten wie der Stockumer Straße und der Mallinckrodtstraße; mobil mit sieben Messfahrzeugen und zwei Blitzeranhängern, bevorzugt in Tempo-30-Zonen und an Schulen. Vorab angekündigt wird seit Februar 2024 nichts mehr.
Muss ich für die Beauftragung nach Dortmund kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Dortmund.
Wer erlässt in Dortmund die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Dortmund also die Bußgeldstelle der Stadt Dortmund, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Dortmund. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Dortmund regelmäßig an das Amtsgericht Dortmund.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Dortmund?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Dortmund?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Dortmund, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund und in der Berufung vor dem Landgericht Dortmund. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.