WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Coburg

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Coburg, dem Landgericht Coburg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Coburg
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Coburg – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf B4 und A73, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Coburg: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Coburg – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Coburg laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Coburg Coburg blitzt erst seit Mai 2026 selbst – mobil, mit externem Dienstleister und geplant rund 110 Messstellen; die Bescheide kommunaler Messungen erlässt das Ordnungsamt der Stadt.
  • Amtsgericht Coburg Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Coburg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Coburg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Coburg

Coburg gehört zu den jüngsten Neuzugängen unter Bayerns selbst blitzenden Städten: Erst im Mai 2026 ist die Stadt in die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung eingestiegen – vorher hat im Stadtgebiet allein die Polizei gemessen. Nach Presseberichten (Neue Presse Coburg, 2025/2026) sollen die Kontrollen mindestens verdoppelt werden, im Gespräch sind insgesamt 110 Messstellen; ein externer Dienstleister stellt Technik und Personal, die Ahndung übernimmt das Ordnungsamt der Stadt.

Bemerkenswert ist der holprige Start: Nach Presseberichten (Neue Presse Coburg, April 2026) war zum Auftakt nicht jede Tempobeschränkung „rechtlich wasserdicht" – eine vorgesehene Messstelle an der Callenberger Straße blieb mangels tragfähiger Anordnung zunächst ohne Messbetrieb. Genau solche Anordnungsmängel prüfen wir in jedem Coburger Verfahren mit; über Einsprüche entscheidet für Verstöße im Stadtgebiet das Amtsgericht Coburg.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Coburg

Wo wird in Coburg geblitzt?

Seit Mai 2026 misst die Stadt mit mobiler Technik eines externen Dienstleisters – nach Presseberichten sind insgesamt 110 Messstellen im Gespräch. Dazu kommt weiterhin die Polizei, auf der A 73 östlich der Stadt die Verkehrspolizeiinspektion Coburg. Stationäre Blitzersäulen im Stadtgebiet sind nicht belegt.

Muss ich für die Beauftragung nach Coburg kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Coburg.

Wer erlässt in Coburg die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die Stadt Coburg. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Coburg regelmäßig an das Amtsgericht Coburg.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Coburg?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Coburg?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Coburg, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Coburg und in der Berufung vor dem Landgericht Coburg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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