Verkehrsrecht für Bonn
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Bonn, dem Landgericht Bonn und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Bonn – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A565, A59, A562 und A555, Bußgeldbescheid der Stadt Bonn oder Strafbefehl vom Amtsgericht Bonn: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Bonn →
- Rotlichtverstoß in Bonn →
- Abstandsverstoß in Bonn →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Bonn – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Bonn laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Bonn Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Bonn Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Bonn Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Bonn Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Bonn Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Bonn
Bonn überwacht die Geschwindigkeit mit einem gut ausgebauten städtischen Apparat: Die Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten der Bundesstadt misst mit drei mobilen Messfahrzeugen und fünf semistationären Anlagen auf Anhängern, dazu kommen mehrere feste Standorte – etwa im Bad Godesberger Straßentunnel (B 9), am Konrad-Adenauer-Damm, an der Ludwig-Erhard-Allee und an der Mainzer Straße. Nach eigenen Angaben misst die Stadt nur an Gefahrenstellen, etwa an Unfallhäufungspunkten und vor Schulen und Kindergärten.
Für die Verteidigung wichtig: Bonn veröffentlicht die mobilen Messstellen der laufenden und der kommenden Woche vorab – die Polizei ist daran nicht gebunden und misst auch an anderen Stellen. Den Bescheid erlässt in beiden Fällen die städtische Bußgeldstelle (bis 55 Euro als Verwarnung, ab 60 Euro als Bußgeldbescheid). Wo und wie gemessen wurde, sagt aber noch nichts über die Verwertbarkeit: Eichung, Aufbau und Auswertung prüfen wir nach Akteneinsicht.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Bonn
Wo wird in Bonn geblitzt?
Stationär unter anderem im Bad Godesberger Straßentunnel (B 9), am Konrad-Adenauer-Damm, an der Ludwig-Erhard-Allee und an der Mainzer Straße; mobil mit drei Messfahrzeugen und fünf semistationären Anhängern an Gefahrenstellen. Die Stadt veröffentlicht die mobilen Standorte der aktuellen und der kommenden Woche vorab; die Polizei misst zusätzlich unangekündigt.
Muss ich für die Beauftragung nach Bonn kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Bonn.
Wer erlässt in Bonn die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Bonn also die Bußgeldstelle der Stadt Bonn, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten der Bundesstadt Bonn. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Bonn regelmäßig an das Amtsgericht Bonn.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Bonn?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Bonn?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bonn und in der Berufung vor dem Landgericht Bonn. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.