Verkehrsrecht für Bochum
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Bochum, dem Landgericht Bochum und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Bochum – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A40, A43 und A448, Bußgeldbescheid der Stadt Bochum oder Strafbefehl vom Amtsgericht Bochum: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Bochum →
- Rotlichtverstoß in Bochum →
- Abstandsverstoß in Bochum →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Bochum – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Bochum laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Bochum Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Bochum Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Bochum Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Bochum Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Bochum Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Bochum
In Bochum blitzt das Rechtsamt: Nach der Auflösung des klassischen Straßenverkehrsamts liegt die Verkehrsüberwachung samt Geschwindigkeitskontrollen bei der Rechtsabteilung der Stadt – eine Bochumer Besonderheit. Die geplanten mobilen Kontrollstellen gibt die Stadt wöchentlich per Pressemitteilung bekannt, nach Wochentagen sortiert und mit dem ausdrücklichen Zusatz, dass die Liste nicht abschließend ist.
Das stationäre Netz ist im Umbau: Nach Presseberichten (Radio Bochum, 2023) hat die Stadt sechs gemietete stationäre Anlagen abgebaut, überbrückt mit zusätzlichen Messanhängern wie dem von Radiohörern getauften "Pott’s Blitz" und plant den Ausbau von zehn auf vierzehn eigene Messanlagen. Dazu misst die Polizei NRW seit Anfang 2024 grundsätzlich unangekündigt – im Stadtgebiet wie auf A 40, A 43 und A 448.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Bochum
Wo wird in Bochum geblitzt?
Die Stadt veröffentlicht ihre geplanten Geschwindigkeitskontrollen wöchentlich auf bochum.de, zuletzt fortlaufend auch 2026 – die Liste ist aber ausdrücklich nicht abschließend. Daneben stehen semistationäre Messanhänger tageweise an wechselnden Standorten, und die Polizei misst seit Anfang 2024 ohne Vorankündigung.
Muss ich für die Beauftragung nach Bochum kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Bochum.
Wer erlässt in Bochum die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Bochum also die Bußgeldstelle der Stadt Bochum, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Bochum. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Bochum regelmäßig an das Amtsgericht Bochum.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Bochum?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Bochum?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Bochum, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bochum und in der Berufung vor dem Landgericht Bochum. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.