Verkehrsrecht für Bielefeld
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Bielefeld, dem Landgericht Bielefeld und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Bielefeld – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A2 und A33, Bußgeldbescheid der Stadt Bielefeld oder Strafbefehl vom Amtsgericht Bielefeld: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Bielefeld →
- Rotlichtverstoß in Bielefeld →
- Abstandsverstoß in Bielefeld →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Bielefeld – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Bielefeld laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Bielefeld Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Bielefeld Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Bielefeld Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Bielefeld Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Bielefeld Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Bielefeld
Bielefeld verbindet maximale Transparenz mit maximalen Einnahmen: Das Ordnungsamt kündigt seine mobilen Geschwindigkeitsmessungen Woche für Woche vorab an – zuletzt etwa für 33 Straßen in einer einzigen Juliwoche 2026 –, und zugleich steht auf der A 2 am Bielefelder Berg einer der einträglichsten Blitzer Deutschlands. Nach Presseberichten (Radio Bielefeld, 2025) brachte allein diese Anlage der Stadt im Jahr 2024 rund 7,2 Millionen Euro ein; insgesamt registrierte Bielefeld 132.086 Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße mit rund 18,2 Millionen Euro Einnahmen.
Auf die veröffentlichten Messstellen verlassen kann man sich trotzdem nicht: Die Liste der Stadt ist ausdrücklich nicht abschließend, und die Polizei NRW hat ihre Blitzer-Vorankündigungen Anfang 2024 landesweit eingestellt – sie misst auch in Bielefeld und auf A 2 und A 33 unangekündigt. Den Bußgeldbescheid erlässt in beiden Fällen die Bußgeldstelle im Ordnungsamt der Stadt Bielefeld; über einen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bielefeld.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Bielefeld
Wo wird in Bielefeld geblitzt?
Die geplanten mobilen Messstellen des Ordnungsamts stehen wöchentlich vorab auf bielefeld.de. Fest geblitzt wird unter anderem auf der A 2 am Bielefelder Berg (Tempo 100) sowie nach Presseberichten an Ausfallstraßen wie Herforder, Gütersloher, Eckendorfer und Engerscher Straße. Die Polizei misst zusätzlich – seit Anfang 2024 grundsätzlich ohne Vorankündigung.
Muss ich für die Beauftragung nach Bielefeld kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Bielefeld.
Wer erlässt in Bielefeld die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Bielefeld also die Bußgeldstelle der Stadt Bielefeld, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Bielefeld. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Bielefeld regelmäßig an das Amtsgericht Bielefeld.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Bielefeld?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Bielefeld?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Bielefeld, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bielefeld und in der Berufung vor dem Landgericht Bielefeld. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.