Verkehrsrecht für Bamberg
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Bamberg, dem Landgericht Bamberg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Bamberg – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A70 und A73, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Bamberg: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Bamberg →
- Rotlichtverstoß in Bamberg →
- Abstandsverstoß in Bamberg →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Bamberg – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Bamberg laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Bamberg Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Bamberg Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Bamberg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Bamberg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Bamberg
Bamberg überwacht die Geschwindigkeit im Stadtgebiet seit langem in kommunaler Regie: Das Sachgebiet Parküberwachung / Zentrale Bußgeldstelle / Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung der Stadt lässt seit dem Einstieg 2013 durch einen externen Dienstleister mobil messen und ahndet die Verstöße selbst. Nach dem ursprünglichen Stadtratsbeschluss standen dafür rund 90 mit der Polizei abgestimmte Messstellen zur Auswahl; das monatliche Stundenkontingent ist seither mehrfach Thema im Stadtrat – zuletzt (Antrag Grünes Bamberg, 2024) die Forderung, es von 140 auf 280 Messstunden zu verdoppeln.
Neben der Stadt misst die Polizei, deren Bescheide die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach erlässt – auch auf den Autobahnen A 70 und A 73, die östlich an Bamberg vorbeiführen. Für die Verteidigung heißt das: Zuständige Behörde und Einspruchsweg hängen davon ab, wer gemessen hat; über Einsprüche zu Verstößen im Stadtgebiet entscheidet das Amtsgericht Bamberg.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Bamberg
Wo wird in Bamberg geblitzt?
Die Stadt misst mobil an mit der Polizei abgestimmten Messstellen im gesamten Stadtgebiet, mit Schwerpunkt auf Tempo-30-Bereichen und Unfallschwerpunkten; das Personal und die Technik stellt ein externer Dienstleister, die Ahndung übernimmt die Stadt selbst. Dazu misst die Polizei, unter anderem auf A 70 und A 73 – ihre Bescheide kommen aus Viechtach. Feste Blitzersäulen im Stadtgebiet sind über amtliche Quellen nicht belegt.
Muss ich für die Beauftragung nach Bamberg kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Bamberg.
Wer erlässt in Bamberg die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Bamberg. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Bamberg regelmäßig an das Amtsgericht Bamberg.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Bamberg?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Bamberg?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Bamberg, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bamberg und in der Berufung vor dem Landgericht Bamberg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.