WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Aschaffenburg

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, dem Landgericht Aschaffenburg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Aschaffenburg
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Aschaffenburg – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A3, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Aschaffenburg: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Aschaffenburg – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Aschaffenburg laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg Die Stadt überwacht die Geschwindigkeit gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Aschaffenburg und Umgebung – bis hin zu Schrittgeschwindigkeitskontrollen in der Innenstadt.
  • Amtsgericht Aschaffenburg Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Aschaffenburg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Aschaffenburg

In Aschaffenburg teilen sich zwei Ebenen die Tempoüberwachung: Die Polizei misst mit eigenen Kräften – auf der A 3 die Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach –, während die Stadt gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Aschaffenburg und Umgebung die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen kontrolliert, in den verkehrsberuhigten Bereichen der Innenstadt sogar die Schrittgeschwindigkeit. Seit Sommer 2024 gibt es zudem den ersten festen Blitzer der Stadt: An der Kreuzung Hanauer Straße/Schillerstraße am Ende der Ebertbrücke werden Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße kombiniert erfasst.

Für Betroffene wichtig: Wer den Bußgeldbescheid schickt, hängt davon ab, wer gemessen hat. Bei kommunalen Messungen kommt der Bescheid von der Stadt, bei polizeilichen Messungen – und bei Rotlichtverstößen, deren Verfolgung in Bayern der Polizei vorbehalten ist – von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach. Über einen Einspruch entscheidet für Verstöße im Aschaffenburger Stadtgebiet das Amtsgericht Aschaffenburg.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Aschaffenburg

Wo wird in Aschaffenburg geblitzt?

Fest geblitzt wird seit Sommer 2024 an der Kreuzung Hanauer Straße/Schillerstraße (kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsanlage am Ende der Ebertbrücke). Mobil messen die Stadt mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Aschaffenburg und Umgebung sowie die Polizei; auf der A 3 ist die Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach zuständig.

Muss ich für die Beauftragung nach Aschaffenburg kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Aschaffenburg.

Wer erlässt in Aschaffenburg die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die Stadt Aschaffenburg. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Aschaffenburg regelmäßig an das Amtsgericht Aschaffenburg.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Aschaffenburg?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Aschaffenburg?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Aschaffenburg und in der Berufung vor dem Landgericht Aschaffenburg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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