WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Aachen

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Aachen, dem Landgericht Aachen und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Aachen
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Aachen – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A4, A44 und A544, Bußgeldbescheid der Stadt Aachen oder Strafbefehl vom Amtsgericht Aachen: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Aachen – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Aachen laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Aachen Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Aachen Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Aachen Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Aachen Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Aachen Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Aachen

Aachen überwacht den fließenden Verkehr mit einem klar umrissenen städtischen Apparat: Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung misst mit zwei mobilen Messgeräten an rund 130 freigegebenen Stellen – zulässig nur an Gefahrenstellen im Sinne von § 48 OBG NRW – und betreibt vier stationäre Anlagen an der Eupener Straße, der Hohenstaufenallee, am Berliner Ring und, nach Presseberichten seit Ende Januar 2026, an der Wilhelmstraße. Die neue Anlage dort ist eine laserbasierte Kombination, die Geschwindigkeit und Rotlicht zugleich erfasst.

Hinzu kommt die Grenzlage: Über das Autobahnkreuz Aachen laufen A 4, A 44 und die Stadtautobahn A 544, die Anschlussstelle Aachen-Lichtenbusch liegt unmittelbar an der belgischen Grenze – entsprechend viele Betroffene wohnen in Belgien oder den Niederlanden. Die Polizei NRW misst zusätzlich und kündigt ihre Kontrollen seit Anfang 2024 nicht mehr an. Nach Akteneinsicht klären wir, ob die Messung dem standardisierten Verfahren standhält – für Betroffene diesseits wie jenseits der Grenze.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Aachen

Wo wird in Aachen geblitzt?

Stationär an vier Standorten: Eupener Straße (als einzige Anlage in beide Fahrtrichtungen), Hohenstaufenallee, Berliner Ring und – nach Presseberichten seit Ende Januar 2026 – an der Wilhelmstraße mit kombinierter Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung. Mobil kontrolliert die Stadt mit zwei Messgeräten an rund 130 freigegebenen Stellen; die Polizei misst unangekündigt.

Muss ich für die Beauftragung nach Aachen kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Aachen.

Wer erlässt in Aachen die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Aachen also die Bußgeldstelle der Stadt Aachen, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Aachen. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Aachen regelmäßig an das Amtsgericht Aachen.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Aachen?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Aachen?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Aachen, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Aachen und in der Berufung vor dem Landgericht Aachen. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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