Nach MPU-Neuerteilung wieder auffällig: Wann droht sofort die nächste MPU?
Eine bestandene MPU gilt vielen als endgültig überstandene Hürde. Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zeigt, dass dieser Schutz schneller entfallen kann, als man denkt.
Der Fall: Fünf neue Verstöße nach positiver MPU
Dem Betroffenen war die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht Punkten entzogen worden. Nach Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens erhielt er sie 2021 neu. In der Folgezeit kam es jedoch innerhalb von rund zweieinhalb Jahren zu fünf weiteren eintragungspflichtigen Verkehrsverstößen – unter anderem Fahren mit 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft und ein qualifizierter Rotlichtverstoß.
Die Fahrerlaubnisbehörde forderte daraufhin ein erneutes MPU-Gutachten – und zwar nicht über den üblichen gestuften Weg des Punktesystems, sondern unmittelbar gestützt auf § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG.
Die Begründung des Gerichts
Häufung und Schwere der neuen Verstöße widerlegten die frühere positive Prognose aus dem ersten MPU-Gutachten. In einem solchen, vom Regelfall deutlich abweichenden Fall sei es zulässig und geboten, nicht erneut den gestuften Weg über das Punktesystem zu gehen, sondern unmittelbar ein neues Gutachten zu verlangen.
Die Konsequenz: Entziehung nach Nichtvorlage
Da der Betroffene das geforderte Gutachten nicht vorlegte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Vollziehung an. Das Verwaltungsgericht bestätigte dieses Vorgehen als formell und materiell rechtmäßig.
Fazit für die Praxis
Eine bestandene MPU ist kein dauerhafter Freibrief. Wer nach einer MPU-bedingten Neuerteilung in kurzer Zeit erneut erheblich auffällig wird, muss damit rechnen, ohne den üblichen Umweg über das Punktesystem direkt wieder vor einer MPU zu stehen. Zugleich gilt: Ein solcher „Ausstieg" aus dem Punktesystem ist die begründungsbedürftige Ausnahme. Ob die Behörde die besonderen Umstände tragfähig dargelegt hat, sollte in jedem Einzelfall anwaltlich geprüft werden.
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 19.12.2024, Az. 10 K 2948/24. Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtsprechung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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